Mitgliedschaft
Die Kreisbaugenossenschaft ist eine starke und gesunde Genossenschaft. Mitglieder unserer Genossenschaft profitieren davon in vielerlei Hinsicht. Seit unserer Gründung im Jahr 1919 haben wir eine Vielzahl von Wohnungen, Einfamilienhäusern, Reihen- und Doppelhäusern, Mehrfamilienhäusern und gewerblichen Objekten errichtet.
Mitglieder können natürliche Personen, Handelsgesellschaften sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts werden. Das Mitglied verpflichtet sich, mindestens einen Anteil zu erwerben. Ein Genossenschaftsanteil beträgt 250 €. Für die Anmietung einer Wohnung kommen weitere Geschäftsanteile hinzu. Die Höhe ist in der Regel abhängig von der Wohnungsgröße.
Zum Erweb der Mitgliedschaft bedarf es einer vom Bewerber zu unterzeichnenden unbedingten Beitrittserklärung, die den Erfordernissen des Genossenschaftsgesetztes entsprechen muss. Über die Aufnahme beschließt der Vorstand.
Alle Mitglieder haben die gleichen Rechte und Pflichten, die sich aus der Satzung der Kreisbaugenossenschaft bzw. aus den Bestimmungen des Genossenschaftsgesetzes ergeben.
Sollten Sie Ihr Mietverhältnis kündigen, haben Sie die Wahl: Bleiben Sie Mitglied und profitieren weiterhin von den Vorteilen unserer Genossenschaft oder treten Sie aus? Die Kündigungsfrist der Mitgliedschaft beträgt zur Zeit 3 Monate zum Schluss eines Geschäftsjahres.
Eine große Anzahl von Mitgliedern wohnt bereits seit Jahrzehnten in unserer Genossenschaft. Die Treue dieser Mitglieder freut uns besonders.