ACHTUNG: NEUE BETRUGSMASCHE
Die Verbraucherzentrale warnt vor gefälschten Immobilienanzeigen auf beliebten Immobilienportalen
Worum geht es?
- Kriminelle inserieren auf beliebten Portalen, um an Ihr Geld oder Ihre Daten zu kommen.
- Traumimmobilien zu auffällig günstigen Preisen sollten Sie skeptisch werden lassen.
- Unter keinen Umständen in Vorkasse gehen.
Einschlägige Immobilienportale sind hilfreich bei der Wohnungssuche. Diesen Bedarf nutzen jedoch auch Betrüger, um mit gefälschten Wohnungsanzeigen, Phishing-Mails und ähnlichem Kasse zu machen.
Einen Überblick über typische Betrugsmaschen und was Sie tun können, wenn Sie bereits Opfer von Immobilien-Betrügern geworden sind, bekommen Sie hier:
Typische Betrugsmaschen
Wenn es zu schön klingt, um wahr zu sein, ist es das meistens auch. Es wird in einer Top-Lage keine frisch renovierte 4-Zimmer-Wohnung inklusive Parkplatz für unter 600 Euro geben. In der Regel haben es die „Immobilienmakler“ hinter derartigen Annoncen auf private Daten oder Geldüberweisungen der Wohnungssuchenden abgesehen und versuchen, für nichtexistierende Scheinwohnungen zu kassieren.
Der Vorkasse-Trick
Der angebliche Eigentümer bietet an, den Schlüssel für die Wohnungsbesichtigung per Post zuzuschicken oder durch einen Mittler zu übergeben, weil er selbst nicht bei der Besichtigung dabei sein kann. Als Kaution hierfür sollen Sie vorab Geld überweisen. Sie werden jedoch weder einen passenden Wohnungsschlüssel noch eine Antwort vom angeblichen Vermieter bekommen.
Betrug mit Vorkaution
Eine Mietkaution wird immer erst dann fällig, wenn Sie tatsächlich einen Mietvertrag geschlossen haben. Werden Sie von einem vermeintlichen Eigentümer aufgefordert, für eine noch gar nicht besichtigte Wohnung vorab eine Kaution zu bezahlen, lassen Sie lieber die Finger davon.
Rechnung für Wohnungsbesichtigungen
In Regionen mit großem Wohnungsmangel sind Interessenten froh über jede Wohnungsbesichtigung, zu der sie eingeladen werden. Einige Immobilienbetrüger verlangen bereits Geld dafür, Sie in die Vorauswahl für eine Fake-Immobilie aufzunehmen. Finger weg!
Phishing-Mails
Bei Emails von vermeintlichen Immobilienportalen handelt es sich mitunter um so genannte Phishing-Mails, mit denen persönliche Daten ausspioniert werden können. In den Emails werden Sie dazu aufgefordert, sich über einen Link mit Ihren Zugangsdaten des Immobilienportals einzuloggen oder einen mitgeschickten Anhang zu öffnen. Loggen Sie sich über den Link ein, gelangen Sie jedoch auf eine gefälschte Seite, über die Betrüger Ihre Zugangsdaten abfangen können. Angehängte Dateien können zudem Schadsoftware enthalten, wenn Sie sie öffnen.
Kopie des Personalausweises
Werden Sie nach einer Kopie Ihres Personalausweises gefragt, die Sie als E-Mail-Anhang zuschicken sollen, ist ebenfalls Vorsicht geboten. Mit den Personalausweisdaten können Betrüger Ihre Identität bei illegalen Geschäften vortäuschen.
So erkennen Sie betrügerische Anzeigen
Zu günstig
Ungewöhnlich niedrige Kauf- und Mietpreise sind ein erster Hinweis. Informieren Sie sich bitte über den örtliche Mietpreisspiegel der Kommunen. Anhand dieser Richtwerte können Sie auch als Ortsfremder die angesetzte Miete besser einschätzen.
Vorkasse
Seriöse Makler oder Eigentümer verlangen kein Geld von Ihnen, bevor Sie die Immobilie besichtigt haben. Auch nicht für die Zusendung von Schlüsseln.
Bilder und Text passen nicht zusammen
Wenn Ausstattungsmerkmale aufgeführt werden, die auf angeblichen Originalfotos nicht zu erkennen sind (oder umgekehrt), ist Vorsicht geboten. Das gilt aber nicht nur für vermeintliche Schnäppchen.
Bilder wie aus dem Prospekt
Hochglanzbilder sollen Sie beeindrucken. Oft handelt es sich dabei um kopierte Bilder aus dem Internet, zum Beispiel aus digitalen Möbelhauskatalogen. Mit der umgekehrten Bildersuche von Google können Sie diese Masche leicht entlarven.
Viele Grammatik- und Rechtschreibfehler und Antworten auf Englisch
Betrüger agieren meist aus dem Ausland und nutzen deshalb häufig Übersetzungsprogramme für ihre Inserate. Schlechter Ausdruck und mangelhafte Rechtschreibung sollten aufmerksame Leser skeptisch werden lassen. Ebenso, wenn Anfragen nur auf Englisch beantwortet werden.
Kopierte Anzeigentexte
Immobilienbetrüger stellen ihre Anzeigentexte oft aus verschiedenen realen Immobilienanzeigen zusammen. Um das zu überprüfen, können Sie Teile des Textes oder die Überschrift in eine Suchmaschine eingeben: Erscheint eine sehr ähnliche Anzeige mit anderen Kontaktdaten auf weiteren Portalen, ist Vorsicht geboten.
Fehlende Angaben
Auskünfte über die Höhe der Warm- und Kaltmiete, der Energieausweis, konkrete Ansprechpartner und ein Impressum auf der Seite des Immobilienanbieters sind Merkmale seriöser Anbieter. Fehlen diese Angaben ganz oder teilweise, sollten Sie wachsam sein.
Auffällige Mails
Wenn Sie auf Wohnungssuche sind und sich deshalb auf verschiedenen Portalen angemeldet haben, achten Sie verstärkt auf Phishing Mails. Öffnen Sie keine Dateianhänge in E-Mails von unbekannten Absendern, besonders dann, wenn die Absenderadresse auffällige Domains wie zum Beispiel „günstige-traumwohnung.de“ enthält.
Überweisung ins Ausland
Prüfen Sie vor jeder Überweisung die IBAN-Nummer des Zahlungsempfängers: „DE“ steht zum Beispiel für ein Konto in Deutschland, „AT“ für Österreich und so weiter. Steht die Länderkennung jedoch in keinem Zusammenhang mit der angebotenen Wohnung oder der Immobilienfirma, sollten Sie kein Geld überweisen.
Und wenn Sie Immobilien-Betrügern bereits aufgesessen sind?
- Fordern Sie Ihre Bank auf, eine Zahlung rückgängig zu machen, wenn Sie an einen vermeintlichen Vermieter überwiesen haben. Einen Anspruch darauf besteht jedoch im Gegensatz zur achtwöchigen Frist bei Lastschriftzahlungen nicht.
- Rechtlich gesehen handelt es sich um Betrug, wenn Sie auf Grund einer gefälschten Wohnungsanzeige Zahlungen geleistet haben. Erstatten Sie also Strafanzeige bei der Polizei. Das ist auch online möglich.
- Informieren Sie das betroffene Immobilienportal über den Betrug, um andere Wohnungssuchende vor denselben Betrügern zu schützen.
- Persönliche Hilfe bekommen Sie bei den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale.
Quelle: Verbraucherzentrale