• Kreisbaugenossenschaft Kirchheim-Plochingen eG
Erweiterte Suche

0 € to 0 €

Ihre Suchergebnisse

Einladung zur Mitgliederversammlung

Einladung zur Mitgliederversammlung

Am Montag, den 19. Oktober 2020 um 18.00 Uhr (Einlass 17.00 Uhr) findet in der Stadthalle in Kirchheim unter Teck unsere

ORDENTLICHE MITGLIEDERVERSAMMLUNG

bei folgender Tagesordnung statt:

  1. Begrüßung
  2. Bericht des Vorstandes über das Geschäftsjahr 2019
    Vorlage des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019
  3. Bericht des Aufsichtsrates
  4. Bericht über die gesetzliche Prüfung zum Geschäftsjahr 2019
  5. Beschlussfassung über
  6. a) Verwendung des Bilanzgewinns 2019
  7. b) Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das
    Geschäftsjahr 2019
  8. Wahlen zum Aufsichtsrat
  9. Anträge
  10. Verabschiedung
  11. Verschiedenes

Anträge gemäß § 32 Abs. 4 der Satzung sind bis spätestens 11. Oktober 2020 bei der Geschäftsstelle in Kirchheim unter Teck, Jesinger Straße 19, schriftlich einzureichen.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 und der Geschäftsbericht 2019 liegen in den Geschäftsstellen der Kreisbaugenossenschaft zur Einsicht durch die Mitglieder aus.

Für die Planung und Vorbereitung der Mitgliederversammlung bitten wir alle interessierten Mitglieder um eine schriftliche Anmeldung, am besten per E-Mail unter Mitgliederversammlung@kbkp.de, bis spätestens 09. Oktober 2020.

Vor dem Hintergrund der Pandemie haben wir uns dennoch für eine Präsenzversammlung entschieden, welche einem strengen Hygienekonzept unterliegt. Vieles haben wir auf ein Minimum gesetzt, damit Sie liebe Mitglieder trotz Pandemie zu Ihrem Recht kommen.

Um die Mitgliederversammlung durchzuführen, müssen folgende Regeln eingehalten werden:

  1. Mitglieder, die innerhalb der letzten 14 Tage in Kontakt zu einer mit dem Corona Virus infizierten Person stehen oder standen, dürfen nicht teilnehmen.
  2. Die Mitglieder müssen sich am Eingang registrieren lassen. Bitte Ausweis nicht vergessen!
  3. Nichtmitglieder können nicht zugelassen werden.
  4. Beim Zutritt zur Stadthalle ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Pflicht.
  5. Die Sitzplätze sind mit einem Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten.
  6. Jedem Teilnehmer wird ein fester Sitzplatz zugewiesen.
  7. Die Redebeiträge werden auf das Nötigste beschränkt.
  8. Reduzierte Bewirtung.
  9. Kein Busshuttle.
  10. Nach dem Ende der Veranstaltung wird die Stadthalle zeitnah wieder verschlossen.

Mit freundlichen Grüßen

Kreisbaugenossenschaft Kirchheim-Plochingen eG

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats

Dieter Helber

Teilen

Vergleichen